NACHLASSBERATUNG
Selbstbestimmung heisst:
Entscheidungen über mich nicht anderen zu überlassen!
Sie erleben einen schweren Unfall. Während langer Zeit liegen Sie im Koma. Ihre Freunde und Verwandten machen sich Sorgen um Sie. Nach einigen Monaten geht es zum Glück wieder bergauf! Sie sind noch einmal davongekommen…
Solche Erlebnisse wünscht sich niemand! Und entsprechend denken wir nicht gern und nicht oft darüber nach.
Schnell stellen sich konkrete Fragen, welche für Sie persönlich weitreichende Konsequenzen haben können. Wer kann und soll auf diese Fragen Antworten geben, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind?
Ähnliche Fragen müssen auch nach einem Todesfall beantwortet werden
Die gute Nachricht: Es ist fast alles im Gesetz geregelt.
Eine wichtige Frage jedoch bleibt: Entspricht diese Regelung Ihren Wünschen?
Dass man seine Anliegen auch noch in eine juristisch korrekte Formulierung bringen muss, schreckt viele davon ab, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Tatsächlich sind die Fragen, welche wir uns stellen müssen, sehr viel alltäglicher und praktischer:
Die Nachlassberatung der FINQUEST umfasst drei Teile:
I: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
II: Ehe- oder Konkubinatsvertrag / Erbvertrag und Testament
III: Erbteilung und Willensvollstreckung
Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welche Regelungen für Sie wichtig sind. In Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten und Notarinnen sorgen wir für eine juristisch einwandfreie Lösung.
Solche Erlebnisse wünscht sich niemand! Und entsprechend denken wir nicht gern und nicht oft darüber nach.
Schnell stellen sich konkrete Fragen, welche für Sie persönlich weitreichende Konsequenzen haben können. Wer kann und soll auf diese Fragen Antworten geben, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind?
- Wer schaut zu meinem Hund während meines Spitalaufenthalts?
- Wer öffnet die Post, zahlt Rechnungen, verlängert Behördenfristen, etc.?
- Wer darf mit Ärzten über meine medizinische Behandlung entscheiden?
Ähnliche Fragen müssen auch nach einem Todesfall beantwortet werden
- Wie möchte ich verabschiedet werden?
- Wer soll über mein Ableben informiert werden?
- Wer soll mein Vermögen erben, wenn ich einmal sterbe?
- Wo sind wichtige Unterlagen, Passwörter etc. zu finden?
Die gute Nachricht: Es ist fast alles im Gesetz geregelt.
Eine wichtige Frage jedoch bleibt: Entspricht diese Regelung Ihren Wünschen?
Dass man seine Anliegen auch noch in eine juristisch korrekte Formulierung bringen muss, schreckt viele davon ab, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Tatsächlich sind die Fragen, welche wir uns stellen müssen, sehr viel alltäglicher und praktischer:
- Wer soll mein Stellvertreter sein, wenn ich aufgrund einer Urteilsunfähigkeit nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu fällen?
- Wer vertritt meine persönlichen, finanziellen und rechtlichen Anliegen?
Die Nachlassberatung der FINQUEST umfasst drei Teile:
I: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
II: Ehe- oder Konkubinatsvertrag / Erbvertrag und Testament
III: Erbteilung und Willensvollstreckung
Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welche Regelungen für Sie wichtig sind. In Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten und Notarinnen sorgen wir für eine juristisch einwandfreie Lösung.